vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prozesskostenersatz für Einwendungen gegen die Kostennote des Gegners?

In aller KürzeZak 2009/688Zak 2009, 422 Heft 22 v. 15.12.2009

Zur Frage, ob für Einwendungen gem § 54 Abs 1a ZPO gegen die Kostennote des Gegners Prozesskostenersatz gebührt, liegen die ersten Rechtsmittelentscheidungen vor. Die Rsp der Oberlandesgerichte fällt uneinheitlich aus:

Das OLG Wien (30 R 46/09v) lehnt einen Prozesskostenersatzanspruch für Einwendungen generell ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!