vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unwirksamkeit der provisorischen Mietzinserhöhung wegen eines Zustellmangels

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2009/671Zak 2009, 417 Heft 21 v. 1.12.2009

MRG §§ 18, 18a

Gegenüber einem Mieter, dem die Entscheidung nicht wirksam zugestellt worden ist, entfaltet die provisorische Mietzinserhöhung nach § 18a MRG keine Wirkungen. Durch den Eintritt der Rechtskraft des endgültigen Mietzinserhöhungsbeschlusses, der die provisorischen Erhöhungen zwar inhaltlich berücksichtigt, aber andere Zeiträume betrifft, kann diese Unwirksamkeit nicht heilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte