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Aufteilung ehelichen Vermögens - zwischen den Ehegatten verschenkte Sachen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2009/663Zak 2009, 414 Heft 21 v. 1.12.2009

EheG § 82 Abs 1 Z 1

Sachen (hier: Liegenschaftsanteil), die einem Ehegatten nach Eheschließung nicht von einem Dritten, sondern vom anderen Ehegatten geschenkt worden sind, sind nicht gem § 82 Abs 1 Z 1 EheG von der Aufteilungsmasse ausgenommen.

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