HKÜ Art 3, Art 5
AußStrG § 78, § 107 Abs 3, § 114 Abs 6
Die Frage, ob durch die Verbringung des Kindes in einen anderen Staat ein (Mit-)Sorgerecht verletzt wurde, ist nach dem Recht des bisherigen Aufenthaltsstaats (hier: Spanien) zu beurteilen.
HKÜ Art 3, Art 5
AußStrG § 78, § 107 Abs 3, § 114 Abs 6
Die Frage, ob durch die Verbringung des Kindes in einen anderen Staat ein (Mit-)Sorgerecht verletzt wurde, ist nach dem Recht des bisherigen Aufenthaltsstaats (hier: Spanien) zu beurteilen.