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Die Rom I-Verordnung - Neues IPR für vertragliche Schuldverhältnisse

ThemaDr. Saskia MacholdZak 2009/655Zak 2009, 406 Heft 21 v. 1.12.2009

Die VO (EG) 593/2008 vom 17. 6. 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom I-VO") ersetzt in den Mitgliedstaaten das bisher einschlägige Römische EWG-Übereinkommen ("EVÜ"). Der nachfolgende Beitrag behandelt die zentralen Regelungen der Rom I-VO (Anwendungsbereich, Rechtswahl, objektive Anknüpfung und Verbraucherverträge) und weist auf Unterschiede zum EVÜ hin.

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