vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sachwalterbestellung - Rekurslegitimation des Vertreters des Betroffenen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2009/631Zak 2009, 395 Heft 20 v. 17.11.2009

AußStrG §§ 119, 127

Die Bestellung eines Verfahrenssachwalters ist gem § 127 AußStrG mit Rekurs anfechtbar.

Die Nennung des Vertreters des Betroffenen als Rekursberechtigten in § 127 AußStrG soll lediglich klarstellen, dass dessen Möglichkeit, im Bestellungsverfahren ein Rechtsmittel zu erheben, durch die Bestellung eines (Verfahrens-)Sachwalters nicht entfällt. Selbstständige Rekurslegitimation wird dadurch nicht gewährt. Der bisherige (gesetzliche oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigte) Vertreter kann Beschlüsse im Bestellungsverfahren daher nur im Namen und im Interesse des Betroffenen anfechten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte