Die für die Geltung der neuen Wanderarbeitnehmer-VO 883/2004 erforderliche Durchführungs-VO (987/2009) wurde in ABl L 284/1 vom 30. 10. 2009 veröffentlicht. Die neue Wanderarbeitnehmer-VO, die die bisherige VO 1408/71 ersetzt, kann damit am 1. 5. 2010 in Geltung treten. Für das Unterhaltsvorschussrecht bedeutsam ist, dass Unterhaltsvorschüsse in der neuen VO ausdrücklich vom Begriff der Familienleistungen ausgenommen sind. Diese Ausnahme zielt auf den Entfall der Pflicht zum Export von Unterhaltsvorschüssen in den Aufenthaltsstaat des Kindes ab (näher Felten/Neumayr, iFamZ 2009, 326 und 362).