vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsvorrang auf einem Parkplatzgelände

RechtsprechungSchadenersatzZak 2009/604Zak 2009, 377 Heft 19 v. 3.11.2009

ABGB § 1311

StVO § 19

Auf einem einheitlichen, weiträumigen Parkplatzgelände (hier: Gewerbepark) sind Zufahrtsstraßen mit Abstellflächen im Verhältnis zur Verbindungsstraße nicht von vornherein als gem § 19 Abs 6 StVO benachrangte Verkehrsflächen untergeordneter Bedeutung zu qualifizieren. Die Unterordnung muss in einer für die Verkehrsteilnehmer klar und eindeutig erkennbaren Weise zum Ausdruck kommen, beispielsweise durch Verkehrszeichen, Bodenmarkierungen oder die unterschiedliche Ausgestaltung der Verkehrsflächen. Im Zweifel gilt gem § 19 Abs 1 StVO Rechtsvorrang.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte