ABGB § 140
AußStrG § 59 Abs 1 Z 2, § 62 Abs 1
Ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des unterhaltspflichtigen Elternteils gegenüber seinem Ehegatten erhöht die Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt. Dies gilt auch für Naturalunterhaltsempfänge (hier: ua Wohnversorgung).