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Ehegattenunterhalt fällt in die Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt

RechtsprechungFamilienrechtZak 2009/595Zak 2009, 374 Heft 19 v. 3.11.2009

ABGB § 140

AußStrG § 59 Abs 1 Z 2, § 62 Abs 1

Ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des unterhaltspflichtigen Elternteils gegenüber seinem Ehegatten erhöht die Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt. Dies gilt auch für Naturalunterhaltsempfänge (hier: ua Wohnversorgung).

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