EuGVVO: Art 9 Abs 1 lit b, Art 11 Abs 2
ASVG § 332
Art 9 Abs 1 lit b und Art 11 Abs 2 EuGVVO stellen dem Sozialversicherungsträger, auf den Schadenersatzansprüche des Geschädigten im Weg der Legalzession gem § 332 ASVG übergegangen sind, keinen eigenständigen Klägergerichtsstand an seinem Sitz für die Direktklage gegen den Versicherer zur Verfügung.