ABGB §§ 1304, 1325
FLAG § 8 Abs 4
Die erhöhte Familienbeihilfe gem § 8 Abs 4 FLAG für ein erheblich behindertes Kind hat nicht den Zweck, den Schädiger zu entlasten, der die Behinderung verursacht hat. Wenn der bezugsberechtigte Elternteil Schadenersatz für seine Pflegetätigkeit geltend macht, darf die erhöhte Familienbeihilfe nicht im Rahmen des Vorteilsausgleichs anspruchsmindernd berücksichtigt werden.