Die vom Leasinggeber übernommene Finanzierungsfunktion und die Besonderheiten der Dreieckskonstellation Lieferant, Leasinggeber und Leasingnehmer des mittelbaren Finanzierungsleasings machen sich auch in der vertraglichen Gestaltung der Gewährleistungsansprüche und -rechte bemerkbar. Im vorliegenden Beitrag wird die leasingtypische Abtretungskonstruktion untersucht. Im Besonderen werden die Rechtsfolgen der Wandlung sowie ein Überblick der hierzu ergangenen Judikatur und des vorliegenden Meinungsstandes dargestellt.