Zu 7 Ob 142/08w = Zak 2008/726, 416: Die Unterlassungsexekution, die gegen einen Wohnungseigentümer wegen der mit der Vermietung seines Objekts verbundenen eigenmächtigen Widmungsänderung geführt wird, kann einen wichtigen Grund darstellen, das Mietverhältnis aufzukündigen.