Das am 1. 1. 2010 in Kraft tretende FamRÄG 2009 bringt auch im Unterhaltsvorschussrecht zahlreiche Neuerungen (siehe Zak 2009/360, 236 und 2009/531, 326). Beispielsweise können Titelvorschüsse bereits ab der Einleitung von Exekutionsmaßnahmen gewährt werden. Eine erfolglose Exekutionsführung ist nicht mehr erforderlich. Der Autor stellt die Änderungen, die seiner Auffassung nach die Grundlage für eine raschere und kontinuierlichere Bevorschussung schaffen, im Überblick dar.