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Mangelschadenersatz - kein Ersatz fiktiver Reparaturkosten, Rückzahlung des Werklohns

RechtsprechungSchadenersatzZak 2009/548Zak 2009, 336 Heft 17 v. 29.9.2009

ABGB §§ 933a, 1167

Im Rahmen des Schadenersatzanspruchs für den Mangelschaden kann der Übernehmer nicht den Ersatz fiktiver Reparaturkosten verlangen. Wenn feststeht, dass die Reparatur unterbleiben wird, ist lediglich die objektive Wertminderung zu ersetzen.

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