Nach Auffassung des Autors handelt es sich bei Sprachreisen und organisierten Gastschulaufenthalten grundsätzlich um keine Pauschalreisen iSd Pauschalreise-RL 90/314/EWG . Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude scheide schon mangels Urlaubszwecks der Reise aus. Im Rahmen seiner Gewährleistungspflichten hafte der Veranstalter unter Berücksichtigung des Reisezwecks nicht in gleichem Ausmaß für die Qualität der Unterbringung und Betreuung bei einer Gastfamilie wie dies für die Unterkunft bei einer Urlaubsreise der Fall wäre. Der Artikel enthält weiters eine tabellarische Übersicht mit Beispielen von Reisemängeln aus der deutschen Judikatur.