Nach den Bestimmungen der EuVTVO können auch Entscheidungen über die Höhe der Kosten eines gerichtlichen Verfahrens als Europäischer Vollstreckungstitel (EuVT) bestätigt werden und damit unmittelbare Geltung in allen Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme Dänemarks erlangen. Im vorliegenden Beitrag sollen die Voraussetzungen für die Bestätigung solcher Entscheidungen als EuVT dargestellt werden.