vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Internationale Zuständigkeit für Ehescheidung bei gemeinsamer Doppelstaatsbürgerschaft

RechtsprechungInternationalZak 2009/440Zak 2009, 279 Heft 14 v. 11.8.2009

EheGVVO: Art 3

Art 3 EheGVVO (Brüssel IIa-VO 2201/2003 ) sieht für die Ehescheidung mehrere alternative Zuständigkeiten vor, die zueinander in keiner Rangordnung stehen.

Gem Art 3 Abs 1 lit b EheGVVO ist ua jener Mitgliedstaat international zuständig, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten besitzen. Im Fall einer gemeinsamen Doppelstaatsbürgerschaft der Ehegatten kann der Kläger die Scheidungsklage wahlweise in jedem dieser Mitgliedstaaten einbringen. Weitere Berührungspunkte zu dem gewählten Staat sind nicht erforderlich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte