WEG § 20 Abs 3
Das Erfordernis der Richtigkeit der Betriebs- und Erhaltungskostenabrechnung schließt es aus, den Teil des Reinigungsentgelts, den das Reinigungsunternehmen als Provisionen an den Mehrheitseigentümer weiterreicht, als Hausbetreuungsaufwand in die Abrechnung aufzunehmen.