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Wohnungseigentum - Provisionen an den Mehrheitseigentümer sind nicht verrechenbar

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2009/395Zak 2009, 257 Heft 13 v. 21.7.2009

WEG § 20 Abs 3

Das Erfordernis der Richtigkeit der Betriebs- und Erhaltungskostenabrechnung schließt es aus, den Teil des Reinigungsentgelts, den das Reinigungsunternehmen als Provisionen an den Mehrheitseigentümer weiterreicht, als Hausbetreuungsaufwand in die Abrechnung aufzunehmen.

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