ABGB § 1170
Mangels eines rechtzeitigen Vorbehalts nach Annahme der Schlusszahlung kann der Werkunternehmer auch einen unberechtigt vorgenommenen Skontoabzug nicht mehr nachfordern, wenn die Ö-Norm B 2110 Vertragsbestandteil geworden ist.
ABGB § 1170
Mangels eines rechtzeitigen Vorbehalts nach Annahme der Schlusszahlung kann der Werkunternehmer auch einen unberechtigt vorgenommenen Skontoabzug nicht mehr nachfordern, wenn die Ö-Norm B 2110 Vertragsbestandteil geworden ist.