ABGB § 864a
Eine zwischen Unternehmern vereinbarte AGB-Klausel, die Gewährleistungsansprüche von einer rechtzeitigen Mängelrüge abhängig macht, kann nicht als Bestimmung ungewöhnlichen Inhalts iSd § 864a ABGB angesehen werden.
OGH 23. 2. 2009, 8 Ob 166/08g