ABGB § 830
WEG § 3 Abs 1 Z 3, § 13
Bei der "Realteilung" der Miteigentumsgemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum kann auch eine Eigentümerpartnerschaft zwischen zwei Miteigentümern begründet werden. Dafür ist jedoch die Zustimmung der möglichen Eigentümerpartner erforderlich, selbst wenn es sich um Ehegatten handelt. Wenn die Zustimmung nicht erteilt wird und keine andere Realteilungsvariante in Betracht kommt, ist nur die Zivilteilung möglich.