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Haager Übereinkommen über das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

In aller KürzeZak 2009/377Zak 2009, 242 Heft 13 v. 21.7.2009

Island ist laut einer Kundmachung des Bundeskanzlers (BGBl III 2009/73) dem Haager Übereinkommen über das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (BGBl 1957/91) beigetreten. Weiters haben Serbien und Montenegro erklärt, sich weiterhin als an das Übereinkommen gebunden zu erachten.

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