Island ist laut einer Kundmachung des Bundeskanzlers (BGBl III 2009/73) dem Haager Übereinkommen über das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (BGBl 1957/91) beigetreten. Weiters haben Serbien und Montenegro erklärt, sich weiterhin als an das Übereinkommen gebunden zu erachten.