In seiner Entscheidung vom 22. 12. 2008 in der Rs RA Dr. Friederike Wallentin-Hermann gegen Alitalia (Rs C-549/07 = Zak 2009/46, 37) befasste sich der EuGH mit den in der Praxis von den Luftfahrtunternehmen bei Flugannullierung oft als Befreiungsgrund von deren Ausgleichszahlungsverpflichtung herangezogenen "außergewöhnlichen Umständen". Die Entscheidung wurde in der Tagespresse als Stärkung bzw sogar als Durchbruch der Fluggastrechte gefeiert. Der vorliegende Beitrag unternimmt eine erste Würdigung der Entscheidung.