In BGBl II 2009/202 wurde der neue Normalkostentarif kundgemacht. Der neue Tarif gilt für Rechtsanwaltsleistungen, die nach dem 30. 6. 2009 bewirkt werden.
In BGBl II 2009/202 wurde der neue Normalkostentarif kundgemacht. Der neue Tarif gilt für Rechtsanwaltsleistungen, die nach dem 30. 6. 2009 bewirkt werden.