Aufgrund der im Rahmen des BudgetbegleitG 2009 (Zak 2009/241, 152) erfolgten Halbierung des Valorisierungsschwellenwerts (§ 31a GGG) von 10 % auf 5 % kam es mit 1. 7. 2009 zu einer indexbedingten Erhöhung der Gerichtsgebühren. Die neuen Gebührenbeträge wurden mit der vor Kurzem kundgemachten V BGBl II 2009/188 festgesetzt. Sie gelten für Schriften und Amtshandlungen, bezüglich derer der Gebührenanspruch nach dem 30. 6. 2009 entstanden ist.