Der überarbeitete Diskussionsentwurf für ein neues österreichisches Schadenersatzrecht (siehe Zak 2008/289, 160) schlägt ua die Einführung einer allgemeinen Erheblichkeitsschwelle für den Ersatz ideeller Schäden vor. Die Autoren üben an diesem Vorschlag Kritik. Ihrer Auffassung nach sind die in der Lit vertretenen Argumente für eine Erheblichkeitsschwelle allesamt nicht überzeugend. Eine "unbewegliche" Bagatellgrenze widerspreche außerdem dem an der Abwägung von Prinzipien orientierten Gesamtkonzept des Entwurfs und würde wegen der Unbestimmtheit der verwendeten Formulierung zu Rechtsunsicherheit führen.