vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anrechnung von Vorempfängen auf den Pflichtteil

RechtsprechungErbrechtZak 2009/331Zak 2009, 216 Heft 11 v. 23.6.2009

ABGB §§ 788, 789, 794

Als Vorempfang auf den Pflichtteil anrechenbar sind gem § 788 ABGB ua Zuwendungen des Erblassers für den Antritt eines Amtes oder Gewerbes. Dass der Pflichtteilsberechtigte auf diese Zuwendungen angewiesen war, bildet keine Anrechnungsvoraussetzung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte