vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pichler, Rechtsschutzversicherung und (un-)freie Anwaltswahl, AnwBl 2008, 199.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2008/320Zak 2008, 180 Heft 9 v. 20.5.2008

Nach Ansicht des Autors ist es nicht zulässig, die freie Anwaltswahl hinsichtlich der Vertretung vor Gericht oder vor Verwaltungsbehörden in den Bedingungen der Rechtsschutzversicherung zu beschränken. § 158k Abs 2 VersVG erlaube zwar eine Einschränkung auf ortsansässige Rechtsanwälte. Diese Regelung verstoße aber gegen die Rechtsschutzversicherungs-RL 87/344/ EWG bzw sei richtlinienkonform dahin zu interpretieren, dass sie lediglich eine Beschränkung der Kostenübernahme auf den „Ortstarif“ gestatte. Schon bei der außergerichtlichen Vertretung müsse die freie Anwaltswahl gewährleistet sein, wenn eine Interessenkollision zwischen Rechtsschutzversicherung und Versicherungsnehmer besteht oder - was in der Regel der Fall sei - die Vertretung darauf gerichtet ist, die Interessen des Versicherungsnehmers erforderlichenfalls auch in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren durchzusetzen. Lediglich im Beratungsrechtsschutz sei die Anwaltswahl vertraglich beschränkbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte