RL 1999/44/EG : Art 3
EG: § 234
Gem Art 3 Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG muss die Ersatzlieferung für die mangelhaft übergebene Sache unentgeltlich erfolgen. Eine nationale Regelung, die den Verbraucher zur Zahlung eines Wertersatzes für die Nutzung der mangelhaften Sache bis zu deren Austausch verpflichtet, ist richtlinienwidrig.