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Pflicht zur Leistung eines Nutzungsentgelts nach Ersatzlieferung ist richtlinienwidrig

Rechtsprechung SchuldrechtZak 2008/309Zak 2008, 177 Heft 9 v. 20.5.2008

RL 1999/44/EG : Art 3

EG: § 234

Gem Art 3 Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG muss die Ersatzlieferung für die mangelhaft übergebene Sache unentgeltlich erfolgen. Eine nationale Regelung, die den Verbraucher zur Zahlung eines Wertersatzes für die Nutzung der mangelhaften Sache bis zu deren Austausch verpflichtet, ist richtlinienwidrig.

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