ABGB § 140
Auch während der beruflichen Grundausbildung des Kindes nach Pflichtschulabschluss (hier: während des Besuchs einer HTL) kann der Unterhaltsanspruch verloren gehen, wenn die Ausbildung nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Es ist vertretbar, bei der Beurteilung nicht auf die Fehlstunden, sondern ausschließlich auf den Schulerfolg des Kindes Bedacht zu nehmen (Zurückweisung der Revision).