Der Beitrag bietet einen Überblick über die Regelungen des Fakultativprotokolls zu dem auf Unterhaltsansprüche anwendbaren Recht, das vor Kurzem gemeinsam mit einem neuen Unterhaltsabkommen von der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht verabschiedet worden ist (siehe Zak 2007/731, 422). Nach der Darstellung des Autors ist es „ziemlich unbestritten“, dass dieses Kollisionsrecht in den EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten soll. Die Art der Umsetzung (durch die Mitgliedstaaten oder die Gemeinschaft) stehe aber noch in Diskussion.