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Warnpflicht des Sachverständigen bei erheblicher Überschreitung des Kostenvorschusses

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2008/283Zak 2008, 159 Heft 8 v. 29.4.2008

GebAG § 25 Abs 1 (idF vor BRÄG 2008)

Gem § 25 Abs 1 GebAG idF vor BRÄG 2008 trifft den Sachverständigen ua dann eine Warnpflicht, wenn die Sachverständigengebühr den erlegten Kostenvorschuss erheblich übersteigen wird. Im Fall einer Warnpflichtverletzung geht der über der Erheblichkeitsgrenze liegende Teil des Gebührenanspruchs verloren.

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