ABGB §§ 297, 435
UHG § 1
Zumindest ein in Massivbauweise ausgeführtes Superädifikat wird zum unselbstständigen Bestandteil (Zuwachs) der Liegenschaft, sobald dessen Eigentümer auch das Eigentum an der Liegenschaft erwirbt. Eine Übertragung des Eigentums am Superädifikat durch Urkundenhinterlegung kommt danach nicht mehr in Betracht.