In seiner jüngsten E1) zum Thema „wrongful birth“ (5 Ob 148/07 = Zak 2008/164, 95) spricht der OGH den Eltern eines behinderten Kindes erneut den Ersatz des gesamten Unterhaltsaufwandes zu und schreibt damit die zu Ende der 90er Jahre einsetzende und im Jahr 2006 bestätigte Judikatur fort.