ZPO §§ 239, 396, 519 Abs 1 Z 1
Gegen den Beschluss des Berufungsgerichts, die Klagebeantwortung als verspätet zurückzuweisen und das Verfahren ab der Klagebeantwortung als nichtig aufzuheben, kann analog § 519 Abs 1 Z 1 ZPO Rekurs erhoben werden.
ZPO §§ 239, 396, 519 Abs 1 Z 1
Gegen den Beschluss des Berufungsgerichts, die Klagebeantwortung als verspätet zurückzuweisen und das Verfahren ab der Klagebeantwortung als nichtig aufzuheben, kann analog § 519 Abs 1 Z 1 ZPO Rekurs erhoben werden.