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Rekurs gegen die Zurückweisung der Klagebeantwortung durch das Berufungsgericht

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2008/248Zak 2008, 139 Heft 7 v. 15.4.2008

ZPO §§ 239, 396, 519 Abs 1 Z 1

Gegen den Beschluss des Berufungsgerichts, die Klagebeantwortung als verspätet zurückzuweisen und das Verfahren ab der Klagebeantwortung als nichtig aufzuheben, kann analog § 519 Abs 1 Z 1 ZPO Rekurs erhoben werden.

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