vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ärztliche Aufklärungspflicht bei Verdacht auf Sehnenriss

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/244Zak 2008, 137 Heft 7 v. 15.4.2008

ABGB § 1295 Abs 1

Wenn der Verdacht auf das Vorliegen eines Sehnenrisses besteht, der unmittelbar nach dem Unfall noch nicht abgeklärt werden kann, muss der Arzt dem Patienten einen Termin für eine weitere Untersuchung im Abstand von ca einer Woche anbieten und ihn auf die möglichen Folgen einer verzögerten Behandlung hinweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte