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Würth, § 1096 ABGB und das MRG, wobl 2008, 71.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2008/214Zak 2008, 120 Heft 6 v. 1.4.2008

Anders als Wilhelm (dazu Zak 2007/326, 180) und Rosifka (dazu Zak 2007/253, 140) vertritt der Autor die Ansicht, dass in dem weder von der zwingenden Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 MRG noch von der eingeschränkten Wartungs- und Instandhaltungspflicht des Mieters nach § 8 MRG abgedeckten Bereich die Erhaltung des Mietgegenstands gesetzlich nicht geregelt und daher einer vertraglichen Vereinbarung zugänglich ist; § 1096 Abs 1 ABGB, der die Erhaltungspflicht dem Vermieter zuordnet, sei hier nicht anwendbar. Dieses Ergebnis leitet er aus der wörtlichen, historischen und teleologischen Interpretation der mietrechtlichen Bestimmungen ab.

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