vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kopetzki, Transsexualität und das Wesen der Ehe, iFamZ 2008, 81.

LiteraturübersichtFamilienrechtZak 2008/176Zak 2008, 100 Heft 5 v. 18.3.2008

Anders als Jaksch-Ratajczak (EF-Z 2006, 111; dazu Zak 2006/688, 400) vertritt der Autor die Ansicht, dass die Ehe durch die Geschlechtsumwandlung eines Partners nicht ex lege aufgelöst wird. Bei der Verschiedengeschlechtlichkeit handle es sich gem § 44 ABGB bloß um eine Abschlussvoraussetzung. Darin eine Bestandsbedingung zu sehen, wäre auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die Änderung des Geschlechts könne aber Scheidungs- oder Aufhebungsgrund sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte