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Darlehen mit unbestimmter Ratenzahlungsvereinbarung

RechtsprechungSchuldrechtZak 2008/162Zak 2008, 94 Heft 5 v. 18.3.2008

ABGB §§ 904, 914, 983

Wenn die Rückzahlung des Darlehens, das an eine eng befreundete, in finanzielle Probleme geratene Person gewährt wurde, in weder der Höhe noch den Zahlungsterminen nach bestimmten Raten erfolgen soll, ist davon auszugehen, dass eine Rückzahlung nach Möglichkeit oder Tunlichkeit iSd § 904 3. Satz ABGB vereinbart ist.

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