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Nachbarrecht - Ausgleichsanspruch umfasst auch Rettungsaufwand

RechtsprechungSachenrechtZak 2008/158Zak 2008, 92 Heft 5 v. 18.3.2008

ABGB § 364 Abs 2, §§ 364a, 1293, 1324

Auch bei Immissionen, die nicht von behördlich genehmigten Anlagen ausgehen, kann analog § 364a ABGB ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch des beeinträchtigten Nachbarn bestehen, wenn eine gleichartige Gefahrenlage vorliegt. Dies ist insb dann der Fall, wenn die Einleitung von Schadstoffen auf ein einmaliges Ereignis zurückzuführen ist und deshalb jede Unterlassungsklage zu spät käme.

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