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Ersatzpflicht gegenüber Scheinvater rechtfertigt keinen Abzug von Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtZak 2008/156Zak 2008, 92 Heft 5 v. 18.3.2008

ABGB §§ 140, 1042

Der Aufwandersatzanspruch des Scheinvaters gegen den wahren Vater nach § 1042 ABGB für die dem Kind erbrachten Unterhaltsleistungen ist einerseits durch die Höhe der Leistungen und andererseits durch die dem wahren Vater nach dem Gesetz obliegende Unterhaltsverpflichtung begrenzt.

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