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Internationale Zuständigkeit - Verbrauchergerichtsstand nach eBay-Auktion

RechtsprechungInternationalZak 2008/136Zak 2008, 78 Heft 4 v. 5.3.2008

EuGVVO: Art 15 Abs 1 lit c, Art 16

Für die internationale Zuständigkeit aufgrund des Verbrauchergerichtsstands nach Art 16 EuGVVO ist der tatsächliche Wohnsitz des Verbrauchers entscheidend. Auf die subjektiven Vorstellungen des Unternehmers über den Wohnsitz seines Vertragspartners kommt es - zumindest solange er darüber nicht bewusst getäuscht wurde - nicht an.

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