Ab 12. 12. 2008 gilt das Europäische Mahnverfahren (EuMV); ab dann kann ein „Europäischer Zahlungsbefehl“ erlassen werden. Die bereits 2007 veröffentlichte Passauer Dissertation befasst sich in umfassender und detaillierter Weise mit den dabei zu erwartenden Problemkreisen, beginnend mit der künftigen Zweispurigkeit des Mahnverfahrens in den Mitgliedstaaten, die bereits jetzt einen Zahlungsbefehl kennen. Der erste Kommissionsvorschlag, der ein einheitliches, auch die bisherigen nationalen Mahnverfahren ersetzendes Verfahren vorgesehen hatte, war an Kompetenzproblemen gescheitert (49 ff). Die Anwendbarkeit des EuMV hängt davon ab, dass mindestens eine Partei ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem des befassten Gerichts haben muss (51 ff).