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Meissel, Unterhaltsansprüche aus Lebensgemeinschaft? EF-Z 2008, 13.

LiteraturübersichtFamilienrechtZak 2008/101Zak 2008, 60 Heft 3 v. 19.2.2008

Wegen des eigenen wirtschaftlichen Interesses des Leistenden am gegenseitigen Beistand handelt es sich bei einer Unterhaltszusage an den Lebensgefährten nach Ansicht des Autors um keine - notariatsaktspflichtige - Schenkung. Auch schlüssige Unterhaltsvereinbarungen seien denkbar; unter besonderen Umständen könnten sogar über das Ende der Lebensgemeinschaft hinaus bzw lebenslang geltende Zusagen angenommen werden.

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