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Rechtsanwaltshonorar für die Vertretung in einem Verwaltungsstrafverfahren

RechtsprechungSchuldrechtZak 2008/89Zak 2008, 55 Heft 3 v. 19.2.2008

ABGB § 1152

AHR: §§ 9, 10, 13 Abs 1

Nach stRsp sind die Autonomen Honorar-Richtlinien (AHR) ein kodifiziertes Sachverständigengutachten für die angemessene Honorierung anwaltlicher Leistungen.

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